RSS

Archiv der Kategorie: Musik

Das Geschäft mit öffentlichen Kulturgütern, oder: das Bild vom Bild

Heute bin ich über einen interessanten Artikel aus der Zeit gestolpert, sein Titel: „Wem gehört die Mona Lisa?“. Der Artikel ist von 2004, also nicht gerade taufrisch, trotzdem hat er einen interessanten Punkt aufgeworfen, der mir vorher noch nicht präsent war.

Jeder der sich schon einmal mit dem Urheberrecht auseinander gesetzt hat, wird gelesen haben, dass sein Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Normalerweise sollte man jetzt davon ausgehen, dass Leonardo da Vinci lange genug tot ist, damit seine Werke Public Domain (gemeinfrei) werden. Das bedeutet natürlich nicht, dass die Gemälde und anderen Kunstgegenstände jetzt keinen Eigentümer mehr haben, sondern nur, dass z.B. Photographien, die davon gemacht wurden, zur Veröffentlichung und/oder Bearbeitung nicht mehr der Zustimmung durch den zuständigen Rechteinhaber bedürfen. Die Bilder können also beliebig vervielfältigt und editiert werden! Sie dürfen also nicht nur als Originalwerk, oder als drei Meter hohe Reproduktion für die Hauswand, sondern auch für Werbung oder als Teil eines eigenen Werks benutzt werden. Das eigene Werk besitzt dann übrigens wieder (bei erreichter Schöpfungshöhe) einen eigenen Urheberrechtsanspruch, der sehr niedrig liegt (es dürfte schon reichen der Dame, die vermutlich aus Florenz stammt, Schnurrbart und Monokel aufzukritzeln).

Es wird allerdings noch wesentlich komplizierter, wenn man ins Detail geht, denn es wird zwischen verschiedenen Typen (aufgezeichnete Musik, Gemälde, usw.) unterschieden und einige Dinge (z.B. manche Logos) besitzen dann doch wieder nicht die nötige Schöpfungshöhe, weil sie als Geschmacksmuster geschützt werden können, was aber eine Eintragung benötigt.

Jemand wie Bill Gates wird jetzt natürlich nicht Millionen für das Recht ausgeben Kopien der Mona Lisa verkaufen zu können, wenn das Gesetz vorsieht, dass dies jeder einfach darf. Hier macht man sich zur Hilfe, dass Photographien wieder ein eigenes Urheberrecht besitzen. Das heißt, wenn ich ein Bild von einem Bild mache, ist dieses wieder ein neues, urheberrechtlich geschütztes Werk.

Das Urheberrecht sieht zu Photographien zwei verschiedene Formen vor: das Lichtbild und das Lichtbildwerk. Grob kann man sagen: alle täglichen Photographien sind Lichtbildwerke und besitzen damit den längeren Schutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Photographen. Ein Lichtbild erreicht dagegen die oben erwähnte Schöpfungshöhe nicht und ist nur bis 50 Jahre nach seiner ersten Veröffentlichung geschützt. Das kann man auch für Reproduktionsfotografien annehmen, die ein anderes Werk nur möglichst detailgetreu wiedergeben sollen (und selbst darüber kann man sich noch streiten, zumindest wenn man für weitere Jahrzehnte damit Geld verdienen könnte …).

Damit ist die (digitale) Kopie eines gemeinfreien Werkes wieder geschützt. Wenn man nun in einem Museum keine Kameras zulässt, oder eine ordentliche Photographie durch dicke Glaswände unmöglich macht, besitzt derjenige mit der digitalen Kopie die einzige Bezugsquelle und schafft sich damit das von ihm benötigte Recht quasi selbst!

Wenn dagegen jemand ein gutes Photo der Mona Lisa macht und dieses freundlicherweise als gemeinfreies Werk ins Internet stellt, kann jeder diese Photographie benutzen, bearbeiten und veröffentlichen! Und dann ist die Millionen teure Kopie keinen Taler mehr wert! Umso wichtiger diese möglichst gut zu „schützen“.

Besonders fraglich ist es, wenn durch öffentliche Gelder finanzierte Museen aus ihrem Kulturgut Kapital schlagen, oder, wie es im Zeitungsartikel erwähnt ist, die wissenschaftliche Forschung behindern oder deren Kosten in die Höhe treiben.

Interessant ist es an dieser Stelle noch auf Musikaufnahmen und die GEMA zu verweisen. Stücke von Beethoven sind natürlich mittlerweile nicht mehr durch das Urheberrecht geschützt. Eine Aufführung bedarf deswegen auch nicht der Zustimmung der GEMA und verursacht so auch keine Aufführungskosten. Aber: eine Aufzeichnung der aufgeführten Stücke ist wieder geschützt!

Der Schutz von Aufzeichnungen gemeinfreier Stücke erlischt mit dem Tod des letzten (künstlerisch) daran Beteiligten, frühestens jedoch 50 Jahre nach der Darbietung/Veröffentlichung. Bei einem Symphonieorchester kann das schon einmal eine Weile dauern …

 
Hinterlasse einen Kommentar

Verfasst von - 26. April 2011 in Musik, Photographie

 

Schlagwörter: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,